19. März 2024

Formulare

Informationen für alle Eltern von Erstklässler*innen:

Folgende Informationen sollten unbedingt gelesen werden:

36_RdErl_Waffenerlass_Nds_MBl_Verff (1)

Belehrung für Eltern § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz

Nutzungsordnung IServ

Das Bildungs- und Teilhabepaket:

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich:

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere Schülerinnen und Schüler, die nach dem 

  • Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
  • Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII) oder
  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • Wohngeldgesetz (WoGG) oder
  • Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für den Kinderzuschlag leistungsberechtigt sind.

Schüler(innen) sind alle Personen, die

  • noch keine 25 Jahre alt sind und
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Unter diesem Link können Sie den Antrag auf Übernahme für Schulbedarf downloaden:

https://www.emsland.de/pdf_files/soziales/schulbedarf_2972_1.pdf